GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

München, 6. Oktober 2022

GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

„Der Nationale Normenkontrollrat hat vor einiger Zeit festgestellt, dass Gesetze in Deutschland zu schnell und unüberlegt verabschiedet werden. Das kann man in dieser Weise auch dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz unterstellen, welches dazu beitragen soll, das aktuell bestehende Defizit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Höhe von rund 17 Milliarden Euro zurückzuführen“, schreibt Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, im Leitartikel der Oktober-Ausgabe 2022 des Bayerischen Ärzteblatts. Quitterer kritisiert insbesondere die im Gesetzentwurf vorgesehene Streichung der Neupatientenregelung, obwohl Bundesgesundheitsminister Professor Dr. Karl Lauterbach Leistungskürzungen für Versicherte ausgeschlossen habe. Gleichzeitig regt Bayerns Ärztekammerpräsident angesichts der derzeitigen Wirtschaftskrise einen Inflationsausgleich und Energiekostenzuschüsse für den Betrieb der Praxen von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten an. „Von einem Bundesgesundheitsminister möchte ich hören, dass er neben der wiederholten Forderung nach einer Stützung der Krankenhäuser auch für die niedergelassenen Ärzte die Stimme erhebt“, erklärt Quitterer.
Daneben fordert Quitterer im Leitartikel gesetzliche Regelungen, um der dramatischen Zunahme investorengetragener MVZ im Freistaat Einhalt zu gebieten sowie die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen zu sichern und kritisiert, dass die Politik den Wunsch nichtärztlicher Berufsgruppen nach der Übernahme ärztlicher Leistungen beständiger unterstütze als die Ärzteschaft bei ihrer Forderung nach mehr humanmedizinischen Studienplätzen in Deutschland: „Beispielhaft seien hier Impfungen oder der mit 90 Euro dotierte Medikationscheck durch Apotheker genannt, aber auch die Durchführung originär ärztlicher Behandlungen durch Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sowie perspektivisch durch Pflegekräfte. Aus dem Topf der GKV“. Es brauche aber vielmehr Gesetze, welche die GKV nachhaltig stabilisierten und von versicherungsfremden Leistungen befreiten.
Mehr zu „GKV-Finanzstabilisierungsgesetz“ lesen Sie im Leitartikel der Oktober-Ausgabe 2022 des Bayerischen Ärzteblatts unter www.bayerisches-aerzteblatt.de.

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