GeDIG: BLÄK warnt vor Paradigmenwechsel im Gesundheitswesen
Geplante Regelungen würden Krankenkassen vom Kostenträger zum Leistungserbringer machen
Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) sieht die Notwendigkeit, die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter voranzubringen. Der vom Bundeskabinett vor wenigen Tagen beschlossene Entwurf für ein Gesetz für Daten und Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) überschreitet aus Sicht der BLÄK jedoch an entscheidenden Stellen die Grenzen einer sinnvollen Entwicklung. BLÄK-Präsident Dr. Gerald Quitterer hatte bereits in seiner Eröffnungsrede beim Sommergespräch der BLÄK am 17. Juli 2026 vor einem Paradigmenwechsel im Gesundheitswesen gewarnt: Die vorgesehenen erweiterten Befugnisse würden Krankenkassen vom Kostenträger zum Leistungserbringer machen.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Krankenkassen künftig Diagnosen, Medikationen und weitere Inhalte der elektronischen Patientenakte (ePA) nutzen können, um Versicherte über mögliche Gesundheitsrisiken zu informieren. Darüber hinaus sollen sie weitere gesundheitsbezogene Daten erheben sowie in sogenannten Reallaboren neue Formen der Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten erproben dürfen. Aus Sicht der BLÄK greifen diese Regelungen in die bewährte Rollenverteilung im Gesundheitswesen ein.
„Digitalisierung muss die Versorgung verbessern und die Patientensicherheit stärken. Sie darf aber nicht dazu führen, dass Krankenkassen zunehmend Aufgaben übernehmen, die originär in die Verantwortung der behandelnden Ärztinnen und Ärzte gehören“, so Quitterer. Die Verantwortung für medizinische Beratung und Behandlung muss auch künftig eindeutig bei den behandelnden Ärztinnen und Ärzten liegen. Nur so können medizinische Entscheidungen unabhängig und auf Grundlage der individuellen Krankengeschichte sowie ausschließl sich am Wohl der Patientinnen und Patienten orientiert getroffen werden. Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient darf durch das GeDIG nicht beeinträchtigt werden.
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