Jonitz: Klasse statt Masse

Bundessozialgericht erklärt Erhöhung der Mindestmenge für Frühgeborene durch den G-BA für nichtig


Berlin, 19.12.2012

Die vom G-BA im Juni 2010 beschlossene Erhöhung der Mindestmenge zu behandelnder Frühgeborener mit Geburtsgewicht unter 1250 Gramm von 14 auf 30 Geburten pro Jahr für sogenannte Level-1-Perinatalzentren ist nichtig. Dies erklärte am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in einem Rechtsstreit zwischen mehreren Krankenhäusern und dem G-BA, in dem bereits das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vor einem Jahr festgestellt hatte, dass für eine solche Erhöhung der
Mindestmenge keine hinreichenden wissenschaftlichen Belege vorlägen. Das BSG bestätigt nun, dass auch die neuere
Studienlage eine Erhöhung der Mindestmenge nicht rechtfertigte. In einzelnen Regionen Deutschlands könne es ansonsten auch zu einem Sinken der Behandlungsqualität kommen, da erkennbar sei, dass auch kleinere Krankenhäuser die Kinder mit
überdurchschnittlicher Qualität versorgten.

Dr. Günther Jonitz, Vorsitzender der Qualitätssicherungs-Gremien der Bundesärztekammer, sieht in der Entscheidung des BSG seine Position bestätigt, starre, nicht evidenzbasierte Mindestmengen abzulehnen: „Die Entscheidung des BSG ist eine klare
Entscheidung für Klasse statt Masse. Die verantwortlichen Institutionen sind jetzt aufgefordert, valide Qualitätsparameter für
die Zulassung auch kleinerer neonatologischer Intensivstationen zu entwickeln, damit die Frühchenversorgung optimiert werden kann.“

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