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Gesundheitspolitik in Schweinfurt

Wir stehen vor einem Bayerischen Ärztetag (BÄT), der dieses Jahr in seiner 75. Auflage im unterfränkischen Schweinfurt stattfindet. „Thematisch wenden wir uns am Eröffnungsabend der jungen Generation zu, spricht doch der renommierte Jugendforscher Professor Dr. Klaus Hurrelmann eine Keynote mit dem Titel: „So tickt die junge Generation“, schreibt Dr. Max Kaplan, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) im Leitartikel der Oktoberausgabe des Bayerischen Ärzteblattes. Die Gemeinschaftsaufgabe des Plenums des BÄT wird es sein, dieses „Nachwuchsthema“ berufspolitisch aufzugreifen.
Von den aktuellen gesundheitspolitischen Themen auf Bundes- und Landesebene greift Kaplan die Regelungen zur ärztlichen Schweigepflicht, das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Patientenverfügungen, die Debatte um „Pränatale Bluttests“ und die gruppennützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen Patienten heraus. Berufspolitisch liegt 2016 der Fokus auf der Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), der Muster-weiterbildungsordnung (M-WBO) und die Diskussion um Kooperation mit den Gesundheitsfachberufen und deren Akademisierung.
„Gerade die Debatte um ‚Pränatale Bluttests‘ gilt es aufmerksam zu verfolgen, gab doch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bekannt, dass er die nichtinvasive Pränataldiagnostik (NIPD) zur Bestimmung des Risikos von fetaler Trisomie 13, 18 und 21 mittels molekulargenetischer Tests bei Risikoschwangerschaften einer Methodenbewertung unterziehen wird. Hier werden fundamentale ethische und gesellschaftliche Fragen berührt, wie unser Verständnis von Menschsein, Elternschaft, Selbstbestimmung, gesellschaftliche Solidarität und ärztlichem Ethos. Hier darf es keine Schnellschüsse geben“, ist Kaplan überzeugt. Die jüngste Entscheidung des BGH zu Patientenverfügungen hat bei Einigen für mehr Klarheit gesorgt. Fest steht für den BLÄK-Chef: „Wer sicher sein will, dass im Ernstfall möglichst viel nach seinen Vorstellungen läuft, sollte seine Patientenverfügung überprüfen – und unseren ärztlichen Rat einholen“. Mit der Debatte um gruppennützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen Patienten stehe man vor einem weiteren brisanten, medizinethischen Thema. Die Betroffenen müssten bei klarem Bewusstsein ihre Bereitschaft in einer speziellen Verfügung dokumentiert haben und sich zuvor ärztlich beraten lassen. „Da es sich um eine besonders schutzbedürftige Patientengruppe handelt, fordere ich auch hier, zunächst eine gesellschaftliche Debatte und anschließend ein geordnetes parlamentarisches Verfahren“, schreibt der Präsident.

Mehr zu „Gesundheitspolitik in Schweinfurt“ lesen Sie in der Ausgabe 10/2016 des Bayerischen Ärzteblattes unter www.bayerisches-aerzteblatt.de.
Pressestelle

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