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Handlungsspielraum

„Das Jahr 2016 war turbulent und auch 2017 verspricht keine Entspannung, steht doch die Bundestagswahl im Herbst 2017 an“, schreiben Dr. Max Kaplan, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) sowie Dr. Heidemarie Lux und Dr. Wolfgang Rechl, beide BLÄK-Vizepräsidenten in ihrem gemeinsamen Leitartikel der Dezember-Ausgabe des Bayerischen Ärzteblattes.
Im Rahmen der Gesundheitspolitik seien auf Bundesebene Gesetze in Hülle und Fülle regelrecht „abgearbeitet“ worden, damit diese noch in der laufenden Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden könnten.
Die Novelle der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sei in der ersten Jahreshälfte das beherrschende berufspolitische Thema gewesen. „Jetzt, nach den Deutschen Ärztetagen in Berlin und Hamburg, haben wir klare Leitplanken für die weiteren Verhandlungen“, so das Präsidium.
Das übergeordnete gesundheitspolitische Thema sei und bleibe freilich der Erhalt der ärztlichen Freiberuflichkeit, ist sie doch der „Garant für freie medizinische Entscheidungen, Therapiefreiheit, Patientenrechte und -sicherheit“. Eng mit diesem Thema verbunden sei die Diskussion um den (noch) verbleibenden Handlungsspielraum der ärztlichen Selbstverwaltung. Vielfältige Regulierungen hätten die Kompetenzen der ärztlichen Selbstverwaltung immer weiter beschnitten. Die Autoren fordern deshalb die Politik auf, „der ärztlichen Selbstverwaltung wieder die Gestaltungsspielräume zu geben, die sie für die Sicherung einer hochwertigen gesundheitlichen Versorgung der Patientinnen und Patienten benötigt“.
Ein weiteres aktuelles Thema, das die Ärztinnen und Ärzte auch die kom-menden Jahre noch stark beschäftigen werde, sei fraglos die Digitalisierung – Stichwort E-Health. Viele der mobilen Anwendungen könnten sinnvoll sein, wenn der Datenschutz und die Qualität der medizinischen Inhalte stimmten.
Auf Landesebene seien zwei Gesetze zu nennen: Das Rettungsdienstgesetz und das Krebsregistergesetz, bei deren Erarbeitung es der BLÄK im Vorfeld seitens der Politik nicht immer leicht gemacht wurde. Und natürlich hätten auch die Wahlen zur Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns in das Leben der BLÄK hineingespielt. „Blicken wir nach vorne, so schreiten auch wir einem Wahlereignis entgegen – den Wahlen zur BLÄK, die im Herbst 2017 laufen. Schon heute möchten wir Sie ermuntern, sich daran zu beteiligen und von Ihrem aktiven bzw. passiven Wahlrecht Gebrauch zu machen“, so die Autoren.
Mehr zu „Handlungsspielraum“ lesen Sie in der Ausgabe 12/2016 des Bayerischen Ärzteblattes unter www.bayerisches-aerzteblatt.de.
Pressestelle

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