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Regulierter Wissenstransfer in der Medizin

„Die so wichtige ärztliche Fortbildung dient teilweise nicht mehr allein dem Wissenstransfer, sondern wird durch eine zunehmende Regulierungsdichte beeinflusst, sodass nur noch ein eingeschränkter Spielraum für eine freie Entscheidung des Arztes bleibt. Das widerspricht einem selbstverantwortlichen Arztbild“, schreibt Dr. Heidemarie Lux, Vizepräsidentin der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), in ihrem Leitartikel der Aprilausgabe des Bayerischen Ärzteblattes.

 „Als Ärztin sollte ich am besten wissen, wo ich Wissenslücken habe und welche Fortbildungen für mich und meine Arbeit sinnvoll sind“, erläutert Lux. Die Regulierung der Fortbildung nehme jedoch immer mehr zu. Zum einen sei die Fortbildung durch den Gesetzgeber geregelt. So wird zum Beispiel im § 95d Sozialgesetzbuch V (SGB V) vorgeschrieben, dass Vertragsärzte innerhalb von fünf Jahren 250 Fortbildungspunkte sammeln müssen. Diese Regelung gelte nach § 137 SGB V auch für Fachärzte im Krankenhaus. Die Inhalte könne noch jede/jeder selbst aussuchen, aller-dings bestehe die Gefahr, dass die Auswahl nicht nach den persönlichen Wissenslücken, sondern nach dem Prinzip „Viele Punkte für möglichst wenig Zeitaufwand“ erfolge. Ein anderes Regulierungsbeispiel sei das Bayerische Rettungsdienstgesetz. Hier werde im Artikel 44 vorgeschrieben, dass Ärzte im Rettungsdienst regelmäßig an entsprechenden Fortbildungen teilnehmen müssen. Wenigstens werde es der ärztlichen Selbstverwaltung überlassen, die Inhalte festzulegen.

 Wer sich der Medizin verschreibe, entscheide sich damit auch für lebenslanges Lernen. Die rasante Zunahme der verfügbaren Informationen mache es notwendig zu selektieren und sich vor allem auf verlässliche und unabhängige Quellen zu stützen. Hier müsse jeder selbst kritisch reflektieren und die Quellenvalidität prüfen. Es sei für Ärzte auf den ersten Blick kaum zu beurteilen, ob eine angebotene Fortbildung oder neue Leitlinien nicht durch wirtschaftliche Interessen oder durch ökonomische Vorgaben das Verhalten der Ärzte beeinflussen könnten. Ein Mindestmaß an Transparenz sei notwendig, um eine mögliche Einflussnahme Dritter erkennen zu können.

 Mehr zu „Wissenstransfer in der Medizin“ lesen Sie in der Ausgabe 4/2017 des Bayerischen Ärzteblattes unter www.bayerisches-aerzteblatt.de.

Pressestelle

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