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BKA-Gesetz

BÄK setzt sich für Schutz des ärztlichen Berufsgeheimnisses ein

Berlin, 25.04.2017 – Die Bundesärztekammer (BÄK) hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière sowie die Innenpolitiker des Deutschen Bundestages dringend  aufgefordert, den Entwurf des sogenannten BKA-Gesetzes nachzubessern und Ausnahmeregelungen für Ärzte bei staatlichen Überwachungsmaßnahmen zu schaffen. In einem Schreiben an den Bundesinnenminister sowie an den Bundestags-Innenausschuss warnte die BÄK vor einer fundamentalen Beeinträchtigung des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Patienten und Ärzten durch das Gesetz.

„Die Verschwiegenheitspflicht im Patient-Arzt-Verhältnis darf durch das BKA-Gesetz nicht in Frage gestellt werden“, mahnt Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery. Er weist darauf hin, dass die im jetzigen Gesetzentwurf angelegten Maßnahmen auch Ärztinnen und Ärzte betreffen, wenn es zu einer Überwachung ihrer Patienten kommt. Verdeckte Eingriffe in die Systeme einer Praxis oder eines Krankenhauses würden zu erheblichen Beeinträchtigungen der Geheimhaltungsinteressen der Patienten führen. „Wer kann schon garantieren, dass bei einem solchen informationstechnischen Spähangriff nicht auch die Daten anderer Patienten offengelegtwerden? Patienten sind besonders geschützte Personengruppen und deshalb muss bei Ärzten der gleiche Vertrauensschutz gewährleistet werden wie bei Strafverteidigern und Abgeordneten“, fordert der BÄK-Präsident.

So sieht es auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 20. April 2016, in dem es den Gesetzgeber aufgefordert hatte, besondere Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung sowie einen Schutz von Berufsgeheimnisträgern vorzusehen. Es stärkt damit die Position der Bundesärztekammer. Das Gericht hatte darauf hingewiesen, dass neben Familienangehörigen, Geistlichen und Verteidigern auch Ärzte als Personen des höchstpersönlichen Vertrauens an der geschützten nichtöffentlichen Kommunikation des Einzelnen teilnehmen, die in der berechtigten Annahme geführt wird, nicht überwacht zu werden. „Der vorliegende Gesetzentwurf verstößt gegen die grundlegenden Forderungen des Bundesverfassungsgerichts, wenn für Ärztinnen und Ärzte keine Ausnahmeregelung vorgesehen wird“, so Montgomery.

„Die Arzt-Patienten-Beziehung muss absolut vor Überwachungsmaßnahmen geschützt werden und darf nicht einer Abwägungsentscheidung im Einzelfall überlassen  sein“, appelliert Montgomery an den Bundesinnenminister sowie an die Innenpolitiker des Bundestages.

Das Schreiben an den Bundesinnenminister können Sie auf der Homepage der Bundesärztekammer unter dem nachfolgenden Link abrufen:
http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/BKA/Schreiben.pdf

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