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BLÄK-Tagung zum „Antikorruptionsgesetz“

„Mit dem ‚Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen‘, das seit Juni 2016 in Kraft ist, wurden Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen als Straftatbestände im Strafgesetzbuch (StGB) in den Paragrafen 299a und b sowie 300 StGB verankert, was wir bisher in der Berufsordnung regelten“, begrüßte Dr. Max Kaplan, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), die über 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagung „Antikorruptionsgesetz – Der neue Straftatbestand der §§ 299a ff. Strafgesetzbuch (StGB)“, die am 26. April im Münchner Ärztehaus stattfand.

Es sollte mit dem Gesetz der besonderen Verantwortung der im Gesundheitswesen tätigen Heilberufsgruppen – insbesondere von Ärztinnen und Ärzten – Rechnung getragen und gewährleistet werden, dass heilberufliche Entscheidungen frei von unzulässiger Einflussnahme getroffen werden, so die Begründung des Gesetzgebers. „Warum dieses scharfe Schwert? Warum eine Festschreibung im Strafgesetzbuch?“, stellte Kaplan eingangs die Fragen. Gleichzeitig räumte Bayerns Ärzte-Chef ein: „Immerhin konnten wir erreichen, dass das neue Gesetz nicht ein „lex medici“ wurde und die entsprechenden Berufsordnungs-Paragrafen nicht 1:1 ins Strafgesetzbuch reingeschrieben wurden.“ Kaplan bedauerte, dass nur in der Gesetzesbegründung festgehalten wurde, dass gewünschte Kooperationen nach dem SGB V davon nicht betroffen sind.

Die Referenten und Themen der Veranstaltung im Einzelnen: „Strafbarkeit der Korruption im Gesundheitswesen – eine thematische Einführung“, Peter Kalb, Rechtsreferent der BLÄK; „Der neue Straftatbestand der §§ 299a ff. StGB – Strafbarkeits- und Strafverfolgungsrisiken für Ärztinnen und Ärzte aus Sicht der Staatsanwaltschaften“, Dr. jur. Michael Nunner, Staatsanwaltschaft München I; „Strafbarkeit der Korruption im Gesundheitswesen. Der ambulante Bereich – Schnittstelle ambulant-stationär“, Dr. jur. Herbert Schiller, Justiziar der BLÄK und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) und Dr. Ronny Rudi Richter, Rechtsabteilung der KVB; Strafbarkeit der Korruption im Gesundheitswesen. „Der stationäre Bereich – Schnittstelle stationär-ambulant“, Ass. jur. Christoph Heppekausen, Leiter Stabsstelle Recht, Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) und „Auswirkungen auf die ärztliche Berufsausübung und Herausforderungen für die Beratungspraxis in der BLÄK“, Ass. jur. Marie-Luise Hof, Leiterin des Referats Berufsordnung I, BLÄKC:UsersALEXAN~1AppDataLocalTempmsohtmlclip1�1clip_image002.gifC:UsersALEXAN~1AppDataLocalTempmsohtmlclip1�1clip_image002.gif.

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