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Fachsprachenprüfung für internationale Ärztinnen und Ärzte: 244 ausländische Ärzte bestehen

Die Fachsprachenprüfung (FSP) für Ärztinnen und Ärzte aus dem nicht-deutschsprachigem Ausland haben im Jahr 2017 in Bayern 244 Prüflinge bestanden; 266 sind durchgefallen. Bei 510 durchgeführten Prüfungen lag die Bestehens-Quote bei 48 Prozent, wie die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) zum Jahresbeginn 2018 mitteilt. (Stand: 31.12.2017). „Wir sehen die Notwendigkeit einer solchen Prüfung, haben wir es doch mit einer steigenden Anzahl von Ärztinnen und Ärzten, die Nicht-Deutsch-Muttersprachler sind, zu tun. Am häufigsten fehlt es am fachsprachlichen Hintergrund. Die Defizite liegen zumeist bei der Transferleistung des vom Patienten vorgetragenen Beschwerdebildes in einer auf Fachsprachenniveau erfolgenden Vorstellung des Patienten, an den ärztlichen Kollegen. Auch die schriftliche Wiedergabe der erhobenen Anamnese ist oftmals nicht ausreichend“, erklärte BLÄK-Präsident Dr. Max Kaplan.

Bei den Herkunftsländern der antragstellenden Ärzte lag Syrien klar vorn, gefolgt von den ärztlichen Kollegen aus Rumänien und Serbien. Insgesamt wurden 2017 Ärzte aus 92 unterschiedlichen Nationen gemeldet und geprüft. „Mit der FSP leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einer besseren Kommunikation zwischen Patient und Arzt. Die Patienten haben ein Recht darauf, ihren Arzt zu verstehen. Und auch die Kollegen sind darauf angewiesen, dass die Kommunikation funktioniert, bspw. dass jeder Arzt im Krankenhaus oder in der Praxis nach entsprechender Einarbeitung in der Lage ist, einen Arztbrief zu schreiben oder wichtige Dokumentationspflichten zu erfüllen“, sagte Kaplan und bat die Personalverantwortlichen der Krankenhäuser, die ärztlichen Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland bei der sprachlichen Qualifizierung zu unterstützen.

Die Prüfungen dienen als Nachweis über die für die Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse bei internationalen Ärzten, die ihre Ausbildung außerhalb des Bundesgebietes absolviert haben. Die 87. Gesundheitsministerkonferenz 2014 hatte einstimmig Eckpunkte zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse in den akademischen Heilberufen beschlossen. Auf dieser Grundlage haben das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gemeinsam mit der BLÄK eine mit den Regierungen abgestimmte Verfahrensordnung für Sprachtests vereinbart. Die BLÄK nimmt im Auftrag der Regierungen seit April 2017 den Sprachtest auf dem Sprachniveau C1 ab.

Pressestelle

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