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Goldstandard trotz Fernbehandlung

„Fernbehandlung soll nicht die Bedürfnisse der Patienten nach mehr Bequemlichkeit bedienen, sondern allenfalls für einen besonderen Bedarf zur Verfügung stehen“, schreibt Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer in der Juniausgabe 2018 des Bayerischen Ärzteblattes. Die Fernbehandlung war eines der großen Themen auf dem 121. Deutschen Ärztetag in Erfurt Anfang Mai. Die Abgeordneten haben mit großer Mehrheit beschlossen, eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien im Einzelfall zu erlauben. Konkret sei dies möglich, wenn die Fernbehandlung ärztlich vertretbar sei, die erforderliche ärztliche Sorgfalt durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung und Dokumentation gewahrt werde und der Patient über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt werde. Moderne Kommunikationsmedien hätten ihren Platz in der Gesundheitsversorgung. Es müssten aber eine Reihe von Voraussetzungen geklärt werden. Die Patientensicherheit und der Schutz der Gesundheitsdaten beispielsweise müssten an erster Stelle stehen. Für die behandelnden Ärzte sei, wie in den Praxen auch, Facharztstatus zu fordern. Es dürfe keine Etablierung einer neuen Versorgungsebene oder eine Konkurrenz zu bestehenden Versorgungsverträgen geben. Darüber hinaus sei zu bedenken, dass diese Form der Behandlung unter Umständen zusätzliche Kosten generiere, deren Bezahlung geklärt werden müsse. Teleärzte säßen teilweise im Ausland und behandelten nicht mehr in Deutschland. Damit unterlägen

sie auch nicht mehr unserer Berufsordnung. „Ich halte nach wie vor den persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient für nicht ersetzbar. Eine Diagnose, die auf einer Untersuchung mit allen fünf Sinnen basiert, ist fundierter als eine reduzierte Beurteilung nur mit Augen und Ohren über ein Kommunikationsmedium“, erklärt Quitterer. Mehr zu „Goldstandard trotz Fernbehandlung“ lesen Sie in der Ausgabe 6/2018 des Bayerischen Ärzteblattes unter www.bayerisches-ärzteblatt.de.

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