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Entlassmanagement reformieren und verschlanken

„Die seit 2017 bestehende gesetzliche Regelung des Entlassmanagements ist viel zu kompliziert und nicht zielführend“, ist Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) überzeugt. Ärztinnen und Ärzten in Praxen und Krankenhäusern werde wertvolle Zeit für die Behandlung ihrer Patienten geraubt. Quitterer wünscht sich beim Entlassmanagement vor allem „weniger Bürokratie und ein früheres Einbinden des Hausarztes und seines Praxisteams“. Die Regelungen hätten einen gesetzlich verordneten bürokratischen Ballast statt einer gut funktionierenden Kommunikation erbracht, was keinen Mehrwert für die Patienten darstelle.
„Das Entlassmanagement ist ein schlechtes Signal für unsere Bemühungen um eine Verbesserung der sektorenverbindenden Versorgung unserer Patienten“, meint der Präsident und weiter: „Was wir benötigen sind keine Übergriffe in die jeweils andere Versorgungsebene, sondern vielmehr frühzeitige gegenseitige Kommunikation – auch unter Zuhilfenahme digitaler Vernetzung“.

Alle Beteiligten wüssten nur allzu genau, dass ein gut organisierter und strukturierter Übergang, beispielsweise von der stationären in die ambulante Versorgungsebene, sowohl im Interesse der Patienten als auch der behandelnden Ärzte, unverzichtbar sei. „Der vom Gesetzgeber festgelegte Prozess eines strukturiertes Entlassmanagement schießt jedoch weit über das Ziel hinaus, ist zu umfassend und zu bürokratisch“, so Quitterer. „Ich begrüße eine patientenfreundliche Lösung, die vorsieht, dass jeder Patient im Krankenhaus Anspruch auf das Entlassmanagement hat. Der tatsächliche Umfang des Entlassmanagements – z. B. ob die Verschreibung eines Heil- oder Hilfsmittels sofort notwendig ist – ist ja auch abhängig von der individuellen Patientensituation“, ergänzt der BLÄK-Präsident.
Grundlage des Entlassmanagements ist der Rahmenvertrag zwischen GKV-Spitzenverband, Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG), der seit dem 1. Oktober 2017 gilt. Diesem Vertrag zufolge müssen die Krankenhäuser ein standardisiertes Entlassmanagement in multidisziplinärer Zusammenarbeit sicherstellen. Dafür müssen sie zum Beispiel die schriftliche Einwilligung der Patienten einholen, die zu ihrer Entlassung einen Entlassbrief erhalten müssen. Dabei geht es ebenso um die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln für einen kurzen Zeitraum nach der Entlassung.

Pressestelle

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