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Neue Regelung für die Leichenschau

„Die Leichenschau ist in der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gnadenlos unterbewertet“, erinnert Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK). Dies werde der Bedeutung einer qualifizierten Leichenschau, die nicht nur den Tod, sondern auch die Begleitumstände und die Ursachen feststellt, nicht gerecht. „Bei der Leichenschau handelt es sich um eine verantwortungsvolle und aufwändige ärztliche Tätigkeit. Die Leistung der Kolleginnen und Kollegen muss dringend mehr Wertschätzung erfahren“, so Quitterer. Werde der Arzt beispielsweise durch die Polizei zu einer Leichenschau gerufen, könne er dabei lediglich den einfachen Satz der Gebührenordnung in Höhe von 14,52 Euro ansetzen (Nr. 100 GOÄ) plus Wegegebühren. Zuschläge für eine Durchführung am Wochenende oder nachts könnten nicht berechnet werden, da sie in der Gebührenordnung nicht vorgesehen seien und die Nr. 100 keine zuschlagsberechtigte Ziffer sei. Quitterer fordert daher „eine adäquate Vergütung – jetzt“ und keine Vertröstung auf eine bessere Regelung in der anstehenden Novellierung der GOÄ, auf die die Ärztinnen und Ärzte seit 20 Jahren warteten. „Die Nr. 100 plus Wegegeld – das bildet die Anforderungen an die Todesfeststellung einfach nicht ab, was auch die Bundesregierung in einer Stellungnahme im Jahr 2016 befand“. Deshalb plädiert Bayerns Ärztechef bei der Leichenschau für „eine Herausnahme der Vergütungaus der GOÄ für Ärzte und für die Schaffung eines eigenen Rechtsrahmens“.

In München gebe es, so berichtet Dr. Christoph Emminger, Vorsitzender des Ärztlichen Kreis- und Bezirksverbandes (ÄKBV), auf Initiative des ÄKBV seit Jahren eine Gruppe von Ärztinnen und Ärzten, die sich mit hohem Engagement und regelmäßig zum Thema Leichenschau fortbilde und gleichzeitig sicherstelle, dass unverzüglich eine Ärztin/ein Arzt aus dieser Gruppe der Anforderung der Polizei, wenn diese eine Leichenschau veranlasse, nachkomme. „Das verringert in diesen Fällen die sonst häufig langen Wartezeiten für die Polizei und gewährleistet einen hohen Qualitätsstandard der Leichenschau, die meist unter sehr schwierigen Umständen und zu ungünstigen Zeiten stattfindet. Das Engagement dieser Ärztinnen und Ärzte zu Qualifikation, Fortbildung und zeitnah zu erbringender Leichenschau verdient höchsten Respekt aller, auch der Öffentlichkeit, der Politik und derer, die dafür Verantwortung tragen. Leider kommt dies derzeit auch noch nicht im Honorar für diese Arbeit zum Ausdruck“, so der ÄKBV-Vorsitzende, der auch die Bereitschaft von Prof. Dr. Oliver Peschel und Fortbildung der Kolleginnen und Kollegen, ausdrücklich hervorhebt. Welche Bedeutung dieser sogenannte „Forensische Leichenschau-Dienst“ (FLSD) in und für München habe, wurde schlaglichtartig deutlich, als Münchner Printmedien im November 2018 berichteten: „Ein in München festgenommener Hilfspfleger steht unter sechsfachem Mordverdacht.“ Der Umstand, dass einer der Ärzte dieses FLSD den Toten gründlich untersuchte und einen Verdacht äußerte, führte zu weiteren Ermittlungen von Polizei und Gerichtsmedizin. „Es muss im Interesse der Öffentlichkeit und der Ermittlungsbehörden liegen, dass diese von der Polizei angeforderten Leichenschauen, auch künftig fachlich kompetent und qualitätsgesichert vorgenommen werden. Und es muss sich im Honorar widerspiegeln, da wir sonst riskieren, diese Ärztinnen und Ärzte zu verlieren“, so Emminger abschließend.

Pressestelle

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