Reform der Notfallversorgung – Schnellere Hilfe im Notfall?

Die Notaufnahmen in den Krankenhäusern sind häufig überlaufen. Doch das aktuelle Diskussionspapier des Bundesgesundheitsministers dazu schaffe faktisch eine dritte Versorgungsebene, deren Inanspruchnahme durch die Bevölkerung in unbegrenzter Weise angeboten werde, prognostiziert Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), im Leitartikel der Septemberausgabe des Bayerischen Ärzteblatts: „Der Entwurf zeigt meines Erachtens deutlich, wo sich das Denkmodell des Sachverständigenrates, dem der Vorschlag folgt, und die (künftige) Realität nicht zur Deckung bringen lassen werden: Im Verhalten des Patienten.“
 
Die Schaffung einer neuen Versorgungsebene werde das Problem nicht lösen. Der system- und problemadäquate Ansatz sei und bleibe die Kooperation der beiden Sektoren in sektorenverbindenden Einrichtungen, wie schon in Bayern und Baden-Württemberg erfolgt, wo an geeigneten Kliniken sogenannte Bereitschaftspraxen etabliert wurden, welche zu einer Entlastung der Notaufnahmen führten. „Der Notfallpatient, der nicht der stationären Krankenhausaufnahme bedarf, ist ein ambulanter Patient, der sachgerecht in der Praxis des niedergelassenen Arztes bzw. der von seiner Kassenärztlichen Vereinigung für die sprechstundenfreien Zeiten eingerichteten Bereitschaftspraxis zu versorgen ist“, so Quitterer.
 
„Die hohe Bedeutung eines, qualifizierten, standardisierten und softwaregestützten Ersteinschätzungsverfahrens‘ für die sachgerechte Einschätzung eines Notfallpatienten sehe auch ich“, führt Bayerns Kammer-Chef aus. Das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Vereinigung (ZI) habe dafür eine Standardisierte medizinische Ersteinschätzung Deutschland (SmED) entwickelt, die in einem breiten Konsens der beteiligten Experten im medizinischen Beirat künftig zur Anwendung im Notfalldienst kommen könne. Im SmED-Beirat sei hohe Kompetenz und Praxiskenntnis vorhanden und „die Politik ist eingeladen, sich von der Qualität der dort schon geleisteten Arbeit zu überzeugen, bevor der hier deutlich sachferne Gemeinsame Bundesausschuss als der ohnehin schon überlastete ‚Alleskönner‘ einen neuen Auftrag bekommt“, so Quitterer wörtlich.
 
Mehr zu „Reform der Notfallversorgung – Schnellere Hilfe im Notfall?“ lesen Sie in der Septemberausgabe 2019 des Bayerischen Ärzteblattes unter www.bayerisches-aerzteblatt.de.  

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