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Ärztliche Weiterbildung: „Umfänglichere Drittstaatenprüfung“

Am 78. Bayerischen Ärztetag werden Änderungen der Weiterbildungsordnung diskutiert und voraussichtlich beschlossen. 
 
Umfänglichere Drittstaatenprüfung „Wir brauchen eine umfänglichere Facharztprüfung für Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten.“ Diese klare Positionierung nimmt Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), vor dem 78. Bayerischen Ärztetag ein. Die Delegierten des diesjährigen 78. Bayerischen Ärztetages sollen dafür votieren, dass in § 14 der Weiterbildungsordnung (WO) für die Ärzte Bayerns der Absatz 2a eingefügt wird: „(2a) Über die Mindestprüfungsdauer (…) kann sich (…) die Prüfung auf bis zu 120 Minuten und auf die Überprüfung praktischer Fertigkeiten erstrecken. Neben der Überprüfung praktischer Fertigkeiten ist darüber hinaus die Aufforderung zur Abgabe einer schriftlichen Prüfungsarbeit innerhalb des Prüfungszeitraums zulässig.“ Eine umfänglichere Prüfung habe dabei nichts mit einer fehlenden Willkommenskultur zu tun, entgegnet Quitterer möglichen Kritikern dieser geplanten Neuregelung und erklärt: „Einheitliche Standards für in- und ausländische Kolleginnen und Kollegen sind gerechtfertigt und dienen der Patientensicherheit.“ Die umfänglichere Drittstaatenprüfung soll künftig für alle Ärzte, die nicht aus einem EU-Mitgliedsland, der Schweiz  oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) stammen, gelten. Quitterer: „Wir freuen uns über alle Ärztinnen und Ärzte, die uns unterstützen, die medizinische Versorgung hierzulande sicherzustellen. Aber die Voraussetzungen müssen passen.“ Die überwiegende Anzahl von Facharztdiplomen aus Drittstaaten zeige bei Überprüfung auf Gleichwertigkeit gemäß § 19 der WO auch unter Berücksichtigung von zusätzlicher Berufstätigkeit „gravierende zeitliche und inhaltliche Defizite“ im Vergleich zur regulären Weiterbildung. Das herkömmliche Prüfungsgespräch mit einer Dauer von 30 Minuten sei grundsätzlich nicht geeignet, alle notwendigen und bisher nicht nachgewiesenen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen und Fertigkeiten zu belegen. „Deshalb schlagen wir eine Änderung der WO in § 19 vor. Das Heilberufe-Kammergesetz lässt dies zu und auch rechtsaufsichtlich bestehen keine Bedenken“, so der Kammerchef. In Bayern wurden im vergangenen Berichtsjahr die Berufsqualifikationen nach § 19 für 44 Ärztinnen und Ärzte anerkannt. 

Pressestelle

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