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Fernbehandlung – offensichtlich keine Option

„Die neuen digitalen Möglichkeiten in der ärztlichen Versorgung kommen bei den Menschen ganz unterschiedlich an. Die ausschließliche Fernbehandlung ist für unsere Patientinnen und Patienten – ein Jahr nach dem Beschluss zur Lockerung der Berufsordnung an dieser Stelle (§ 7) – offensichtlich keine Option“, sagte Dr. Wolfgang Rechl anlässlich des 78. Bayerischen Ärztetages in München. Vielen Ärztinnen und Ärzten sei wohl bewusst, dass es beispielsweise Haftungsfragen gebe oder sie hätten einfach keine freien Kapazitäten mehr neben dem regulären Praxisbetrieb. „In der BLÄK registrieren wir vor allem Interesse bei gewerblichen Instituten, die in der ausschließlichen Fernbehandlung ein neues und möglicherweise lukratives Geschäftsmodell sehen“, so der Vize. Die ärztlichen Kolleginnen und Kollegen zeigten hier weniger Interesse. Keinesfalls sollte mit der Möglichkeit der ausschließlichen Fernbehandlung eine neue Versorgungsebene eröffnet werden.

Qualitätsstandards in der Gutachterstelle

In der Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der BLÄK würden die hohen Qualitätsstandards weiterhin gewährleistet. „Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten können sich bei Vermutung oder dem Vorwurf einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung jederzeit an die Gutachterstelle wenden“, erklärte Rechl. Im Berichtszeitraum seien 628 Verfahren von der Gutachterstelle bis zur Sachentscheidung geführt worden. Bei 27 Prozent der abgeschlossenen Verfahren sei ein Behandlungsfehler festgestellt worden. In den vergangenen zehn Jahren lag die Fehlerquote in Bayern zwischen 25 und 33 Prozent. Die bundesweite Quote für das Jahr 2018 lag bei 25 Prozent, im Jahr davor lag sie bei 24,4 Prozent.

CIRS – aus Fehlern lernen

„Ich ermutige alle Kolleginnen und Kollegen sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitswesens, kritische Ereignisse in der Medizin im Critical Incident Reporting System (CIRS) anzuzeigen“, sagte Rechl. Das System sei anonym, sicher und ermögliche gegenseitiges Lernen aus Fehlern und kritischen Ereignissen. Ziel von CIR-Systemen in der Notfallmedizin sei es, die Eintrittswahrscheinlichkeit von kritischen Ereignissen und Beinahe-Zwischenfällen auf ein Minimum zu reduzieren, bevor daraus tatsächlich Patienten gefährdende Zwischenfälle resultieren. So müssten kritische Ereignisse und Beinahe-Zwischenfälle nicht erst von mehreren und unterschiedlichen Personen immer wieder erlebt werden, um daraus letztlich nach längerer Zeit Konsequenzen zu ziehen. Bereits eine einzigeMeldung solle nach dem CIRS-Prinzip ausreichen, das gesamte betroffene System kritisch zu hinterfragen und dadurch helfen, für die Zukunft potenzielle Fehler zu vermeiden. „Nur so können wir langfristig eine Fehlervermeidungskultur etablieren“, betont der BLÄK-Vize.
 

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