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78. Bayerischer Ärztetag – Tag 1 der Arbeitstagung

Der 78. Bayerische Ärztetag (BÄT) fasste am ersten Tag der Arbeitssitzung in München unter anderem Beschlüsse zu Klimaschutz, Ärztlicher Bereitschaftsdienst, Anzahl der Studienplätze und Gesundheits-Apps.

Klimaschutz

Die bayerische Ärzteschaft bekennt sich zu den Zielen des weltweiten Klimaschutzes, wie sie 196 Staaten am 12. Dezember 2015 in Paris in einem völkerrechtlich bindenden Vertrag beschlossen haben und dem auch die Bundesrepublik Deutschland beigetreten ist. Der BÄT sieht darin den Einstieg in eine nachhaltige Ressourcennutzung und fordert die Politik auf, alles Notwendige zu tun, um diese Ziele zu erreichen. Das Bemühen um die natürlichen Lebensgrundlagen sei zutiefst im ärztlichen Tun verankert. Verantwortlicher Umgang mit der Umwelt sei originäre ärztliche Aufgabe, diene dem direkten Gesundheitsschutz und sichere eine gesunde Umwelt für die Nachfahren.

Kommerzialisierung der medizinischen Versorgung

Der 78. BÄT sprach sich einstimmig gegen die Kommerzialisierung der medizinischen Versorgung im ambulanten und stationären Versorgungsbereich aus.

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Der 78. BÄT forderte das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) auf, sich über den Bundesrat für eine im Sozialgesetzbuch V (SGB V) zu verankernde obligatorische Beteiligung der privaten Krankenversicherung (PKV) an den Struktur- und Vorhaltekosten des Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) entsprechend ihrem Versicherungsanteil einzusetzen. In der Begründung zu dieser Entschließung heißt es: „Außerhalb der üblichen Praxiszeiten können sich auch Privatpatienten mit dringendem Behandlungsbedarf an den Bereitschaftsdienst wenden. Die Logistikkosten für den ärztlichen Bereitschaftsdienst werden ausschließlich von den KVen bzw. den niedergelassenen Vertragsärzten finanziert. An den Vorhaltekosten beteiligt sich die PKV bislang nicht.“ 

Zusätzliche Studienplätze für Humanmedizin

Die Delegierten begrüßten die bisherigen Anstrengungen der Bayerischen Staatsregierung, zusätzliche Studienplätze in der Humanmedizin zu schaffen und forderten den Staatsminister für Wissenschaft und Kunst auf, seinen Anteil zu liefern, damit die Zahl von 17.000 Studienplätzen fürHumanmedizin in Deutschland erreicht werden könne. Vor der deutschen Wiedervereinigung gab es in Westdeutschland jährlich zirka 12.600 Studienplätze für die Aufnahme des Humanmedizinstudiums. In der ehemaligen DDR waren es rund 4.000. 2017 gab es in Deutschland nur noch 10.625 Plätze für das Humanmedizinstudium (Erstsemester). Um dem drohenden Ärztemangel entgegenzuwirken sei es ganz wesentlich, dass die Zahl der Medizinstudienplätze umgehend erhöht werde. 

Strukturqualität bayerischer Akutkliniken

Der 78. BÄT forderte das StMGP auf, in Zusammenarbeit mit den medizinischen Fachgesellschaften Vorgaben zur Strukturqualität bayerischer Akutkliniken verbindlich festzulegen. Zur Sicherstellung einer zeitgemäßen Notfallversorgung müssten insbesondere Patientinnen und Patienten mit Krankheitsbildern, wie zum Beispiel Schlaganfall, Schädel-HirnTrauma, Polytraumata, Sepsis oder plötzlicher Kreislaufstillstand rund um die Uhr und an allen Tagen des Jahres leitliniengerecht versorgt werden können. Die leitliniengerechte Versorgung von Kindern mit einer der obigen Diagnosen soll ebenfalls rund um die Uhr sichergestellt sein. Die personellen und materiellen Vorhaltekosten seien als Bestandteil der Daseinsvorsorge den Akutkliniken unabhängig von allen anderen Entgeltsystemen vollständig zu erstatten. 

Drogenschutzräume

Die Delegierten forderten die Bayerische Staatsregierung auf, bayernweit Drogenkonsumräume zuzulassen und den notwendigen Personalaufwand staatlicherseits zu fördern. Die Anzahl der Drogentoten in Bayern steige stetig. Hauptursache seien nach wie vor Vergiftungen durch Opioide, wie beispielsweise Heroin. In einigen Bundesländern sei durch die Errichtung von sogenannten „Fixerstuben“ die Anzahl der Drogentoten reduziert worden. Drogenabhängigkeit sei eine Krankheit. Kranke bräuchten Hilfe und keine Stigmatisierung.

Patientensicherheit Gesundheits-Apps

Das Ärzteparlament forderte den Gesetzgeber auf, keine gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, die es gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen ermögliche, Gesundheits-Apps zu verordnen. Für die Entwicklung von Apps und Telemedizin dürften keine Versichertengelder im Vorwegabzug im alleinigen Ermessen der Krankenkassen bzw. Versicherungen und ohne Einbeziehung ärztlichen Sachverstands eingesetzt werden. Die Innovationsführerschaft und Versorgungsverantwortung in der digitalen Versorgung dürfe nicht einzig und allein den Kostenträgern übertragen werden.

Pressestelle

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