78. Bayerischer Ärztetag (BÄT) – Weiterbildung

Allgemeinmedizin, Zusatzbezeichnungen, Facharztprüfung 

Auch eine Verlängerung der Übergangsbestimmungen im Gebiet Allgemeinmedizin („Quereinstieg“) haben die Delegierten auf dem 78. BÄT beschlossen. Der Beschluss sieht vor, dass der sogenannte „Quereinstieg“ in die Allgemeinmedizin nochmals um drei Jahre verlängert wird – bis 31. Mai 2023. Durch einen Beschluss des 71. BÄT von 2012 wurde im Gebiet Allgemeinmedizin eine Übergangsbestimmung eingeführt, die es Fachärzten aus einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung ermöglicht, bei Erfüllung der festgelegten zeitlichen und inhaltlichen Voraussetzungen zur Prüfung zum Facharzt für Allgemeinmedizin zugelassen zu werden. Diese Möglichkeit wird jedes Jahr vermehrt genutzt, wie die Zahlen belegen. 2014: 1, 2015: 4, 2016: 28, 2017: 35, 2018: 48, 2019: 47 (Stand: September 2019). Damit haben bis heute in Bayern 163 Ärztinnen und Ärzte den Quereinstieg in die Allgemeinmedizin gewagt. „Aufgrund der großen Inanspruchnahme, der hohen gesundheitspolitischen Relevanz der hausärztlichen Versorgung und dem steigenden Bedarf an Allgemeinmedizinern empfehle ich, diese Fristen erneut für einen Zeitraum von drei Jahren zu verlängern“, so der Text.

Die Delegiertenversammlung hat ebenso den Weg für die Einführung von zwei neuen Zusatz-Weiterbildungen freigemacht. Die Zusatz-Weiterbildung „Ernährungsmedizin“ umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung, Behandlung und Prävention ernährungsabhängiger Erkrankungen sowie von Erkrankungen, die durch angeborene oder erworbene Stoffwechselstörungen hervorgerufen sind. „Klinische Akut- und Notfallmedizin“ heißt eine weitere neue Zusatzbezeichnung. Diese umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erstdiagnostik und Initialtherapie von Notfall- und Akutpatienten im Krankenhaus sowie die Indikationsstellung und Koordination der weiterführenden fachspezifischen Behandlung in interdisziplinärer Zusammenarbeit. Der vom BÄT eingesetzte „Temporäre Ausschuss zur Umsetzung der (Muster)Weiterbildungsordnung“ sah Handlungsbedarf hinsichtlich einer zeitnahen Einführung der beiden Zusatz-Weiterbildungen. „Da diese ZusatzWeiterbildung bereits in den Kammerbereichen Berlin und Niedersachsen (Ernährungsmedizin) bzw. Berlin und Rheinland-Pfalz (Klinische Akut- und Notfallmedizin) eingeführt wurden und sich bewährt haben, ist auch die Einführung in derzeit geltendes bayerisches Weiterbildungsrecht problemlos möglich“, so der Antragstext.

Darüber hinaus entschieden sich die Delegierten für eine umfänglichere Facharztprüfung für Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten.

Pressestelle

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