126. Deutscher Ärztetag: GOÄ jetzt umsetzen

Bremen, 27.05.2022 – Der Deutsche Ärztetag hat den Verordnungsgeber aufgefordert, die Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) jetzt umzusetzen. Die Bundesärztekammer, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Beihilfe haben hierfür in jahrelanger intensiver Arbeit einen gemeinsamen Vorschlag entwickelt.

Sollte der Verordnungsgeber die GOÄ neu nicht bis zum 31.12.2022 in Kraft setzen, fordern die Abgeordneten des 126. Deutschen Ärztetages die Bundesärztekammer auf, die Ärzteschaft über die rechtskonforme Möglichkeit der Anwendung besonderer Honorarvereinbarungen (sog. Abdingung) mit höheren Steigerungsfaktoren als dem 2,3-fachen Regelsteigerungssatz zu informieren.

Diese Abdingung wird insbesondere für Gesprächs-, persönliche Untersuchungs- und andere zuwendungsintensive Arztleistungen in Erwägung gezogen.

Besondere Honorarvereinbarungen sind ein Instrument in der geltenden GOÄ, um den liquidationsberechtigten Ärztinnen und Ärzten in rechtssicherer Weise die Möglichkeit auf ein angemessenes Honorar für die jeweilige Behandlung oder für die sonstige ärztliche Tätigkeit zu eröffnen.