Neuanmeldung
Jeder Arzt, der in Bayern ärztlich tätig ist oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern seine Hauptwohnung im Sinne des Melderechts hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich – spätestens innerhalb eines Monats – bei dem für ihn zuständigen Kreisverband oder Bezirksverband (Meldestelle) anzumelden.
Zuständig sind die Meldestellen, in deren Bereich sich der Arzt niedergelassen hat oder sonst ärztlich tätig ist. Übt er keine ärztliche Tätigkeit aus, richtet sich die Zuständigkeit nach seiner Hauptwohnung.
(§1 Meldeordnung der Bayerischen Landesärztekammer).
Sie können sich beim Ärztlichen Bezirksverband Oberbayern (ÄBO) über die deutschlandweite Online-Meldebogenplattform anmelden. Die Meldebogenplattform erfasst die meldepflichtigen Daten, die für Ihre Anmeldung notwendig sind und übermittelt diese direkt an den ÄBO.
Anmeldung über die Online-Meldebogenplattform
Bitte übersenden Sie uns bei Neuanmeldungen außerdem die folgenden Urkunden im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie:
- Approbationsurkunde oder Berufserlaubnis gem. § 10 Bundesärzteordnung (BÄO)
- ggf. weitere Urkunden, wie zum Beispiel Promotionsurkunde oder Facharzturkunde