Zum Hauptinhalt springen

Neuanmeldung

Jeder Arzt, der in Bayern ärztlich tätig ist oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern seine Hauptwohnung im Sinne des Melderechts hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich – spätestens innerhalb eines Monats – bei dem für ihn zuständigen Kreisverband oder Bezirksverband (Meldestelle) anzumelden.

Zuständig sind die Meldestellen, in deren Bereich sich der Arzt niedergelassen hat oder sonst ärztlich tätig ist. Übt er keine ärztliche Tätigkeit aus, richtet sich die Zuständigkeit nach seiner Hauptwohnung.
(§1 Meldeordnung der Bayerischen Landesärztekammer).

Sie können sich beim Ärztlichen Bezirksverband Oberbayern (ÄBO) über die deut­sch­land­weite Online-Melde­bo­gen­platt­form anmelden. Die Melde­bo­gen­platt­form erfasst die melde­pflich­ti­gen Daten, die für Ihre Anmel­dung notwen­dig sind und über­mit­telt diese direkt an den ÄBO. 

Anmeldung über die Online-Meldebogenplattform

Bitte übersenden Sie uns bei Neuanmeldungen außerdem die folgenden Urkunden im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie:

  • Approbationsurkunde oder Berufserlaubnis gem. § 10 Bundesärzteordnung (BÄO)
  • ggf. weitere Urkunden, wie zum Beispiel  Promotionsurkunde oder Facharzturkunde

Hinweis: Mit der Anmeldung bei uns sind Sie automatisch auch bei der Bayerischen Landesärztekammer und bei Ihrem Ärztlichen Kreisverband angemeldet.  

Ummeldung zum ÄBO
Wenn Sie bereits bei einer Ärztekammer in einem anderen Bundesland gemeldet sind und Ihre ärztliche Tätigkeit in den Bereich des ÄBO verlegen, können Sie die Meldebogenplattform auch für Ihre Ummeldung nutzen.