Vermittlungsverfahren
Immer wieder kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Ärzten untereinander oder auch zwischen Ärzten und Patienten.
Aus Erfahrung wissen wir, dass viele Streitigkeiten auf Missverständnissen oder unterschiedlichen Erwartungen beruhen. Oft eskalieren Nichtigkeiten, die Fronten verhärten sich und es steht nicht mehr die Lösung des Problems im Fokus, sondern nur noch die Frage „Wer hat Recht?“.
Die Entscheidung wird dann im gerichtlichen Verfahren gesucht. Das kostet viel Zeit, Geld und Nerven.
Nach einem Prozess sind die Chancen auf ein gütliches Miteinander eher gering. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle eine Möglichkeit anbieten, bei Unstimmigkeiten schon frühzeitig nach einer Lösung zu suchen, die den Interessen aller Beteiligten gerecht wird und eine Grundlage für einen weiteren guten Umgang miteinander schafft.
„Vermittlungsverfahren“ – Was ist das?
Ihr Ärztlicher Kreisverband bietet bei Streitigkeiten zwischen Patienten und Ärzten oder Kollegen untereinander, die sich aus der ärztlichen Tätigkeit ergeben, die Möglichkeit der Durchführung eines sogenannten Vermittlungsverfahrens an (siehe Art. 37 Heilberufe-Kammergesetz).
Mit Hilfe eines Vermittlers, in der Regel der Vorsitzende des Kreisverbandes, wird versucht, die Unstimmigkeiten beizulegen. Auf Wunsch kann auch ein anderer Vermittler bestimmt werden.
Ein solches Vermittlungsverfahren basiert auf keinen vorgegebenen Strukturen, sondern bietet die Gelegenheit eines sechs-Augen-Gesprächs, bei Wunsch auch unter Beziehung mandatierter Rechtsanwälte. Es basiert auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit und kann daher nur mit Zustimmung aller Beteiligten durchgeführt werden.
Ihr Kreisverbandsvorsitzender und auch der ÄBO beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen dazu.