Skip to main content

Ringen um die Novelle zum Transplantationsgesetz

München, 07. September 2011

Die Parteien des Deutschen Bundestags sind sich fraktionsübergreifend einig, durch eine Änderung des Transplantationsgesetzes (TPG) die Organspendebereitschaft der Bürger zu verbessern. Vorgeschlagen ist die so genannte Entscheidungslösung, für die sich auch die Ärztinnen und Ärzte auf dem 114. Deutschen Ärztetag in Kiel ausgesprochen haben. Dabei soll jeder Mensch mindestens einmal in seinem Leben gefragt werden, ob er Organspender sein will. „Ganz klar ist es mein persönliches, oberstes Ziel, dass wir eine selbstbestimmte und freie Entscheidung der Bürger für oder gegen eine Organspende herbeiführen, aber eben eine Entscheidung“, schreibt Dr. Max Kaplan, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) im Leitartikel in der aktuellen September-Ausgabe 2011 des Bayerischen Ärzteblattes. Drängende Fragen blieben jedoch bestehen: Was passiert, wenn sich ein Bürger einer Erklärung genauso entzieht wie er sich heute schon der Entscheidung pro/contra Organspende entzieht? Ist es ausreichend, „ich weiß nicht“ sagen zu dürfen? Ist ein Zwang zur Auseinandersetzung mit dem Thema gestattet? Darf jeder, der sich nicht erklärt, automatisch als Spender gelten? Und ganz praktisch: Was passiert, wenn ein Bürger eine Erklärung verweigert? Erhält er dann keinen Führerschein oder Personalausweis? Doch die Erhöhung und Erklärung der Spenderbereitschaft der Bevölkerung sei die eine Seite. Auch in Ländern, wie etwa Spanien, Österreich oder Belgien, in denen die Widerspruchslösung bzw. Widerspruchsregister gelten, haben wir es mit einem unterschiedlichen Transplantationsaufkommen zu tun. Die andere Seite heißt Organisation im Krankenhaus. Es müssen in den Kliniken die Strukturen verbessert, noch mehr Aufklärungsarbeit betrieben und durch spezielle Transplantationsbeauftragte die postmortale Organspende in den Kliniken effizient gefördert werden. Deshalb ist es zu begrüßen, dass die Novelle des TPG vorsieht, in jeder Klink, die über eine Intensivstation verfügt, einen Transplantations-beauftragten zu etablieren. Auch wenn sich für eine neue Organspende-Regelung im Bundestag ein parteiübergreifender Konsens abzeichnet und die Chancen sehr gut stehen, bis Jahresende das TPG neu gefasst zu haben, befürchte ich, dass weder eine Zustimmungslösung, noch eine Widerspruchslösung oder eine Entscheidungslösung mit Erklärungspflicht ein Allheilmittel ist. Denn das Problem liegt nicht nur in der Regelung wie gespendet wird, sondern vor allem in der Organisation.

Mehr dazu lesen Sie in der September-Ausgabe des Bayerischen Ärzte-blattes unter www.blaek.de.

Gesamter Artikel als PDF