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Organspende: Bundestag auf dem richtigen Weg

Berlin, 22.03.2012

„Organspende ist Spende zum Leben. Zwar wissen das die meisten Menschen und sind auch prinzipiell zur Organspende bereit, aber nur eine Minderheit besitzt einen Organspendeausweis. Deshalb ist es eine gute Nachricht für die rund 12.000 Patientinnen und Patienten, die derzeit dringend auf ein Spenderorgan warten, dass der Gesetzgeber mit einer von allen Fraktionen getragenen Initiative die Spendebereitschaft in Deutschland erhöhen will.“ Das sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, anlässlich der heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfs für eine sogenannte Entscheidungslösung bei der Organspende im Bundestag.
Angesichts des großen Bedarfs an Spenderorganen sei es unerlässlich, dass eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, regelmäßig nachgefragt wird.
Ebenso wichtig sei es, dass eine Entscheidung zur Organspende absolut freiwillig bleiben soll, sagte der BÄK-Präsident.

Montgomery begrüßte, dass die elektronische Gesundheitskarte (eGK) für die Dokumentation der Organspendebereitschaft genutzt und die Krankenkassen verpflichtet werden sollen, eine entsprechende Infrastruktur aufzubauen. Dabei müsse aber ausgeschlossen werden, dass Krankenkassen Kenntnis über den Inhalt einer Erklärung erlangen können. Als unverständlich bezeichnete es Montgomery, dass die Krankenkassen nach dem Gesetzentwurf fachlich qualifizierte Ansprechpartner für Fragen zur Organ- und Gewebespende benennen sollen, Ärzte in diesem Kontext aber nicht von vornherein als Ansprechpartner vorgesehen sind. „Repräsentativumfragen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung haben klar ergeben, dass Ärzte für ihre Patienten Ansprechpartner Nummer eins bei Fragen zur Organspende sind. Hinzu kommt, dass die Versicherten aus technischen Gründen in den nächsten Jahren keinen Zugang zu Datenterminals der Kassen haben werden, mit deren Hilfe sie selbstständig Eintragungen zu ihrer Organspendebereitschaft speichern, verändern oder löschen können“, sagte Montgomery.

Trotz dieser Anmerkungen decken sich die Pläne des Gesetzgebers in vielen Punkten mit den Vorschlägen der Bundesärztekammer. Diese hatte Ende letzten Jahres ein „Modell einer Selbstbestimmungslösung zur Einwilligung in die Organ- und Gewebespende“ erarbeitet und der Politik zugeleitet. Mit Blick auf die vielfältigen Regelungsvorschläge in dem BÄK-Modell wies Montgomery darauf hin, dass die regelmäßige Abfrage der Spendebereitschaft allein nicht ausreichend sei, um die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Insofern sei die Initiative des Gesetzgebers eine wichtige Grundlage für weitergehende Schritte.
„Nur wenn Politik, Ärzte und andere Akteure gemeinsam Verantwortung übernehmen, wird es uns gelingen, noch mehr Menschen für dieses wichtige Thema zu sensibilisieren“, so Montgomery.

Das BÄK-Modell „einer Selbstbestimmungslösung zur Einwilligung in die Organ- und Gewebespende“ kann im Internet unter dem Link http://baek.de/Selbstbestimmungslösung abgerufen werden.

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