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Dr. Kaplan als Präsident der Bayerischen Landesärztekammer bestätigt

München, 26.01.2013

Die Delegiertenversammlung der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) wählte in ihrer konstituierenden Sitzung den bisherigen Amtsinhaber, Dr. Max Kaplan (60), erneut zum Präsidenten. Der Facharzt für Allgemeinmedizin aus dem Unterallgäu (Pfaffenhausen) wurde bereits im ersten und einzigen Urnengang einstimmig gewählt; Gegenkandidaten gab es
nicht. Alle 171 abgegebenen gültigen Stimmen entfielen auf Kaplan.

1. Vizepräsidentin wurde wieder die Nürnberger Internistin Dr. Heidemarie Lux (61). Sie erhielt 165 Stimmen von 172 abgegebenen. 7 Voten waren ungültig. Auch sie hatte keine Gegenkandidaten.
2. Vizepräsident der BLÄK wurde der hausärztliche Internist Dr. Wolfgang Rechl (54), der 110 Stimmen im 2. Wahlgang erhielt. Für den Posten bewarben sich auch Dr. Hartwig Kohl, Dr. Ulrich Megerle, Dr. Josef Pilz und
Dr. Andreas Hellmann.
Der bisherige und neue Kammer-Chef teilte in seiner Wahlrede die Aufgaben der BLÄK in einen innenpolitischen – Weiterbildung, Fortbildung, Qualitätssicherung und Berufsordnung – sowie in einen außenpolitischen Bereich – Gesundheits- und Berufspolitik – auf: „Nur wenn es uns gelingt, unsere innenpolitischen Hausaufgaben gut zu erfüllen und uns außenpolitisch klar zu positionieren, haben wir eine Chance, das für das deutsche Gesundheitswesen prägende Selbstverwaltungsprinzip zu erhalten und weiter auszubauen“, sagte Kaplan. Bei all den Aufgaben, die der BLÄK
zukommen, sei es die Kunst, einerseits als moderner Dienstleister die knapp 76.000 Mitglieder zu betreuen und zu vertreten und andererseits den gesellschaftlichen Auftrag nach Erhalt der Qualität in der Weiterbildung und der Übernahme des ordnungspolitischen Auftrags gerecht zu werden – auch im Sinne einer hochwertigen Patientenversorgung.

Am 26. Januar 2013 traten die neugewählten 180 Delegierten der BLÄK im Ärztehaus Bayern in München zu ihrer konstituierenden Vollversammlung zusammen, um das Präsidium, sechs Vorstandsmitglieder, 39 Abgeordnete zum Deutschen Ärztetag sowie die Mitglieder für zahlreiche Gremien zu wählen. Die neu beginnende Amtsperiode dauert fünf Jahre.

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