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75. Bayerische Ärztetag in Schweinfurt

Schweinfurt, 22. Oktober 2016

 Der 75. Bayerische Ärztetag (BÄT) fasste am ersten Tag der Arbeitssitzung Beschlüsse unter anderem zur Landarztquote, zur Zulassung zum Medizinstudium und zum Krebsregister.

Landarztquote
Die Delegierten forderten die Bayerische Staatsregierung auf, von der Umsetzung einer Landarztquote im Rahmen des „Masterplans Medizinstudium 2020“ abzusehen, da dies kein probates Mittel sei, Versorgungsengpässen im ländlichen Raum zu begegnen. Die Verpflichtung zur Tätigkeit im ländlichen Raum verlange Studierenden zu einem zu frühen Zeitpunkt eine weitreichende Entscheidung ab, bevor diesen ein realistischer Einblick in die ärztliche Tätigkeit möglich sei. Dies sei weder im Sinne der zukünftigen Ärzte noch im Sinne der Patienten. Versorgungsengpässen auf dem Land sei vielmehr durch eine Steigerung der Attraktivität der Tätigkeit auf dem Land zu begegnen.

Zulassung zum Medizinstudium
Die Delegierten des 75. BÄT riefen den Gesetzgeber dazu auf, Lösungen zu finden, um die Zulassung zum Medizinstudium völlig unabhängig vom Abiturnotendurchschnitt zu gestalten. In einer Zeit des Ärztemangels sei die Zulassung zum Medizinstudium über die Abiturnote nicht mehr zeitgemäß.

Lehrstühle für Allgemeinmedizin

Der 75. BÄT forderte die Bayerische Staatsregierung auf, die für die politisch beschlossene Neueinrichtung allgemeinmedizinscher Lehrstühle erforderlichen Mittel zusätzlich bereitzustellen. Die Einrichtung allgemeinmedizinischer Lehrstühle werde begrüßt, jedoch könne dies nicht durch die Umverteilung von Mitteln bewerkstelligt werden, sondern dies erfordere zusätzliche Mittel.

Krebsregister
Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) wird von den Delegierten aufgefordert, den Gesetzentwurf zur Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und –registergesetzes (KFRG) zu ergänzen. Die Leiter der bestehenden sechs epidemiologischen Tumorregister in Bayern und die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) sollen auf Grund ihrer Kompetenz und langjährigen Erfahrung in die Umsetzung des KFRG einbezogen werden.

Mobilitätseingeschränkte Patienten

Klinikträger und Krankenkassen wurden von den Delegierten aufgefordert, die Untersuchungsmöglichkeiten für mobilitätseingeschränkte Patientinnen und Patienten zu verbessern. Gerade die Möglichkeit mobilitätseingeschränkter Frauen, an Vorsorgeuntersuchungen beim Gynäkologen teilzunehmen, sind enorm eingeschränkt, da es bayernweit an hierfür notwendigen speziellen Untersuchungsstühlen mangelt. Dies entspricht auch den Forderungen der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN).

Kindertagesstätten für Arztkinder
Um die Vereinbarkeit von ärztlicher Berufsausübung und Familie - insbesondere in der Aus- und Weiterbildung - zu verbessern, wurden Krankenhäuser und Ausbildungsstätten (auch im ambulanten Bereich) vom 75. BÄT aufgefordert, für Kinder von Ärztinnen und Ärzten mehr Plätze in Kindertagesstätten und Kindergärten sowie Hortplätze für Grundschulkinder mit flexiblen Betreuungs- und Buchungszeiten zur Verfügung zu stellen. In den vergangenen Jahrzehnten hat die Anzahl der Medizinstudentinnen im Verhältnis zur Gesamtzahl der Medizinstudenten deutlich zugenommen, sodass der Arztberuf schon jetzt und noch mehr in Zukunft von Ärztinnen geprägt sein wird. Ein Angebot für eine flexible Kinderbetreuung wird immer wichtiger.

Pressestelle

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