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Was uns 2017 erwartet

Die bayerische Wirtschaft blickt verhalten optimistisch in die Zukunft. Gilt das auch für die Sozial-, Gesundheits- und ärztliche Berufspolitik? Dr. Max Kaplan, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) schreibt im Leitartikel der Januar/Februar-Ausgabe des Bayerischen Ärzteblattes über das, was uns 2017 erwartet.

So könnte das Mega-Thema die neue (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) werden. „Wir haben ja bereits auf dem Bayerischen Ärztetag 2016 hierzu einige Eckpunkte beschlossen, wie die Festschreibung der Rechtsverbindlichkeit des elektronischen Logbuchs im Paragrafenteil. Ebenso haben wir festgehalten, dass sowohl für den Nachweis der Weiterbildungsinhalte durch den Weiterzubildenden als auch bezüglich des Angebots des zu vermittelnden Leistungsspektrums durch den Weiterbildungsbefugten das elektronische Logbuch das Rückgrat der neuen MWBO sein wird. Neben einem Höchstmaß an Flexibilität hat der Bayerische Ärztetag auch eine gewisse Strukturierung empfohlen. Dazu zählen das Festschreiben einer Mindestweiterbildungszeit im stationären Bereich und die Ausweisung der Weiterbildungszeit in der Kernkompetenz, insbesondere in den großen Gebieten“, so Kaplan.

Die Novelle der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sei 2016 ein beherrschendes Thema gewesen. Kaplan: „Wir legen großen Wert darauf, dass unter Einbeziehung aller Verbände und der wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften ein Höchstmaß an Transparenz hergestellt wird und die Diskussionen im Sinne eines Qualitätssicherungsprozesses geführt werden. Wir befinden uns jetzt im Gespräch mit der PKV und dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und möchten diesen Teil Anfang des Jahres abschließen. Parallel hierzu diskutieren wir die Bundesärzteordnung (BÄO), den Paragrafenteil und das Konsenspapier zu den Übergangsbestimmungen mit den großen und übergreifenden Berufsverbänden, der PKV und dem BMG. Ein dritter Schwerpunkt bei der Novellierung ist die Erarbeitung einer eigenen Datenbank zur ‚Bepreisung‘ der GOÄ-Leistungen“.

Ein Novum sei das „Antikorruptionsgesetz“. Kaplan schreibt: „Der Gesetzgeber sah die Notwendigkeit, die Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen im Strafgesetzbuch in den Paragraphen 299 a und b sowie 300 zu regeln. Dies hat bei vielen unserer Kolleginnen und Kollegen aber auch bei unseren Kooperationspartnern zu Verunsicherungen geführt, die es jetzt zu beseitigen gilt. Hier sind wir Ärztekammern gefordert und bringen uns deshalb auch engagiert in die öffentliche Diskussion ein“.

Mehr zu „Was uns 2017 erwartet“ lesen Sie in der Ausgabe 1-2/2017 des Bayerischen Ärzteblattes unter www.bayerisches-aerzteblatt.de.

Pressestelle

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