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77. Bayerische Ärztetag Beschlüsse

Der 77. Bayerische Ärztetag (BÄT) fasste in seiner Arbeitssitzung in Nürnberg unter anderem folgende Beschlüsse:

edizinstudienplätze
Der 77. BÄT fordert, die Anzahl der Studienplätze für Humanmedizin mindestens auf 17.000 pro Jahr zu erhöhen. So viele Studienplätze gab es deutschlandweit vor der Wiedervereinigung. Im Jahr 2017 wurden nur 10.750 Plätze für Studienanfänger angeboten. Die Erhöhung müsse mit einer finanziellen Unterstützung der medizinischen Fakultäten einhergehen. Der Ärztemangel werde in den nächsten Jahren immer gravierender werden, deshalb müsse der erste dringliche Schritt eine schnelle Erhöhung der Studienplätze sein.

Zulassung zum Medizinstudium

Der 77. BÄT begrüßt das Engagement der Medizinischen Fakultäten bei der Weiterentwicklung des Auswahlverfahrens der Hochschulen (AdH) und ruft die bayerischen Universitäten dazu auf, diese Kriterien im Sinne des Masterplans Medizinstudium 2020 weiter zu verbessern. Im Vordergrund sollten dabei neben den bereits bei allen bayerischen Universitäten existierenden Auswahlkriterien (Durchschnittsnote, einschlägige Berufsausbildung und Test für Medizinische Studiengänge) folgende kumulativ anzuwendende Punkte stehen: soziales, ehrenamtliches oder wissenschaftliches Engagement; Losverfahren, ggf. gewichtet; Auswahlgespräch der Universität; wohnortnaher Studienort.

Organspende
Die bayerische Ärzteschaft unterstützt die Forderung des 121. Deutschen Ärztetages zur Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende. Obwohl die Organspendebereitschaft in der Bevölkerung auch nach einer aktuellen Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hoch sei, sinke die Zahl der Organspenden kontinuierlich. Laut Deutscher Stiftung Organtransplantation (DSO) wurden 2017 nur 797 Organspenden durchgeführt. Gleichzeitig warteten mehr als 10.000 Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan. Dieses Problem, das jedes Jahr für den Tod vieler Patienten auf der Warteliste verantwortlich sei, könnte durch die Einführung der in einigen europäischen Ländern bereits geltenden Widerspruchslösung effektiv bekämpft werden. Da auch für die Widerspruchsregelung der mutmaßliche Wille des Spenders in Zweifelsfällen zu klären sei, bleibe die Autonomie des Spenders weiterhin gewährleistet. Weitere Forderungen sind die Finanzierung der Explantationskosten für die Entnahme-Klinik, die Information, Förderung und Freistellung der Transplantationsbeauftragten sowie die Einrichtung eines Transplantationsregisters, um die Willensentscheidung der Menschen darzustellen.

Versorgung von psychisch Kranken
Der 77. BÄT unterstützt die Forderung der in Bayern aktiven Verbände aus dem Bereich der Psychotherapie, Psychiatrie und Psychosomatischen Medizin, einen neuen „gestuften und gesteuerten“ Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung abzulehnen, wie er in der Kabinettsvorlage für ein Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vorgesehen ist (§ 92 Sozialgesetzbuch V). Wenn eine zusätzliche Vorabklärung vor einer Psychotherapie durch einen eingeschränkten Kreis von Behandelnden eingeführt würde, könnte sich die Versorgung von psychisch Kranken verzögern bzw. nachhaltig verschlechtern oder sie würde sogar ganz verhindert. Die geplante Regelung konterkariere die Fortschritte der erst im Jahr 2017 komplett überarbeiteten Reform der Psychotherapierichtlinie.

Pflegenotstand
Die Delegierten des 77. BÄT unterstützen das Volksbegehren „Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern“ und fordern eine bedarfsgerechte und verbindliche Personalbemessung für alle Gesundheitsberufe, die an Patientinnen und Patienten tätig sind. Der Pflegekräftemangel in Bayerns Krankenhäusern sei eklatant und beeinträchtige tagtäglich sowohl die Qualität der Patientenversorgung als auch die Professionalität, berufliche Zufriedenheit und Gesundheit des Pflegepersonals. Bayern laufe Gefahr, in einen Pflegenotstand und damit eine Versorgungskrise historischen Ausmaßes zu geraten. Ein am Pflegebedarf ausgerichtetes Personal-Bemessungsinstrumentes sei das Gebot der Stunde.

Genfer Gelöbnis

Die 68. Generalversammlung des Weltärztebundes hat 2017 in Chicago das Genfer Gelöbnis überarbeitet. Der 77. BÄT hat beschlossen, diese neue Fassung des Genfer Gelöbnisses der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns voranzustellen und damit die bisherige Version zu ersetzen. Die neue Deklaration von Genf wurde im Bayerischen Ärzteblatt 9/2018, S. 457, veröffentlicht und ist im Internet unter www.bayerisches-ärzteblatt.de abrufbar.

Flüchtlinge

Die Delegierten fordern die zuständigen Behörden in Bayern auf, in allen Sammelunterkünften Strukturen zu schaffen, die es erlauben, besonders verletzliche Personen wie Kinder, Schwangere oder Polytraumatisierte schnell zu identifizieren, um ihre körperliche und seelische Gesundheit zu sichern. Hierbei wären internationale Standards in Bezug auf Gestaltung der Unterkünfte hilfreich, zum Beispiel durch abgetrennte Räumlichkeiten für Frauen, in die Männer keinen Zutritt haben. Mangelnder Schutz in Transitzentren, Erstaufnahmen, Gemeinschaftsunterkünften oder Abschiebeeinrichtungen würden die körperliche und seelische Gesundheit gefährden. Des Weiteren fordern die Delegierten die zuständigen Stellen auf kommunaler, Bezirks- und Landesebene auf, in (Flüchtlings-)Unterkünften und ähnlichen Gemeinschaftseinrichtungen die internationalen Menschenrechtskriterien zur medizinischen Versorgung zu ermöglichen und zu gewährleisten.

Pressestelle