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53 Millionen Stunden oder Frühjahrsputz

53 Millionen Stunden wenden Ärzte deutschlandweit jährlich für Bürokratie auf, knapp acht Stunden pro Woche. „Zeit, die wir lieber in die Patientenversorgung investieren würden“, beginnt Dr. Gerald Quitterer seinen Leitartikel der Märzausgabe des Bayerischen Ärzteblattes 2019. Zwar seien Dokumentationspflicht und Qualitätsmanagement selbstverständlich für ärztliches Handeln, doch dabei bleibe es nicht. Quitterer geht von der Wortbedeutung Bürokratie aus. So heiße diese: „Herrschaft der Verwaltung“. „Verwaltung wovon? Von Daten und Werten, von Anfragen und Anträgen, von Stellungnahmen und Befundberichten. Und es stellt sich mir die Frage, wem das von Nutzen ist. Da funktionieren Schnittstellen nicht, da müssen Programme für chronisch Kranke bedient werden, da regeln nicht die ärztlichen Leistungen den Honorarfluss im Krankenhaus, sondern Diagnosis Related Groups (DRG). Alles mit einem hohen bürokratischen Aufwand“, so der Präsident.

 Beispielhaft spricht Quitterer die Programme für chronisch Kranke, das Entlassmanagement, die ambulanten Kodierrichtlinien und natürlich die Digitalisierung an. Letztere könne sicher einen Beitrag leisten, Prozesse zu verschlanken und effizienter zu gestalten. Voraussetzung dafür sei, dass nicht eine für den Patienten unüberschaubare Anzahl von Anbietern unterschiedlichster Gesundheitsdienstleistungen auf einer Vielzahl von Telematik-Infrastrukturen ins System dränge, ohne dass hierfür ein medizinscher Nutzen belegt sei. Zu viele Begehrlichkeiten würden den erhofften Abbau der Bürokratie ins Gegenteil verkehren.

Aber auch die Selbstverwaltung müsse an sich arbeiten. Beim neuen Formular „Empfehlung der verhaltensbezogenen Primärprävention“ handele es sich nicht um eine ärztliche Verordnung im Sinne einer veranlassten Leistung, sondern lediglich um eine Empfehlung, mit der ein Patient die entsprechende Leistung bei seiner Krankenkasse beantragen könne. „Wenn dies dem Patienten aber auch ohne diese Bescheinigung möglich ist, stellt sich die Frage nach dem Sinn dieses Formulars“, so der Präsident. Der Antrag auf eine Weiterbildungsbefugnis müsse verschlankt werden und bei der Beantragung von Fortbildungspunkten eine praktikablere Lösung angeboten werden. „Hier ist die Kammer gefragt“, schreibt Quitterer abschließend.

 Mehr zu „53 Millionen Stunden oder Frühjahrsputz“ lesen Sie in der Märzausgabe 2019 des Bayerischen Ärzteblattes unter www.bayerisches-ärzteblatt.de.

Pressestelle

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