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Organspende und Lebensmittelwerbung sind Themen am 69. Bayerischen Ärztetag

Fürth, 16. Oktober 2010

Mit folgenden Beschlüssen ging der erste Sitzungstag des 69. Bayerischen Ärztetages
in Fürth zu Ende:

Widerspruchsregelung bei Organspenden gefordert
Der 69. Bayerische Ärztetag fordert den Gesetzgeber auf, die derzeit geltende
Zustimmungsregelung bei Organspenden durch eine Widerspruchsregelung zu
ersetzen. Umfragen zufolge wären 60 bis 70 Prozent aller Bürger dazu bereit,
Organspender zu werden. Auf Grund der aktuell gültigen Zustimmungsregelung
muss jeder potenzielle Organspender einen Organspendeausweis ausfüllen und
bei sich tragen. Bei einer Widerspruchsregelung müsste ein potenzieller Organspender
gar nichts tun.

Irreführende Werbung bei Kindernahrungs-Produkten
Die Bayerische Staatsregierung wird aufgefordert, an Kinder und Eltern gerichtete
Fernsehwerbung für fett- und zuckerreiche Nahrungsmittel mit irreführenden Prädikaten,
mit denen der Eindruck erweckt wird, das Produkt habe einen hohen
Nährwert und sei daher für „Kinder besonders geeignet“, kritisch zu hinterfragen
und gegebenenfalls zu verbieten. Darüber hinaus wird der Bundesgesetzgeber
aufgefordert, eine „Ampel-Kennzeichnung“ dieser Nahrungsmittel nach dem Beispiel
in vielen anderen Ländern einzuführen, wie es die einschlägigen wissenschaftlichen
Fachgesellschaften und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte
für dringend erforderlich und geboten halten.

Ärztetag lehnt Kostenerstattungsprinzip ab
Der 69. Bayerische Ärztetag fordert die politisch Verantwortlichen auf, im Bereich
der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) das Sachleistungsprinzip beizubehalten
und von einer Ausweitung des Kostenerstattungsprinzips abzusehen. Die
Ergebnisse von Direktzahlungen im Krankheitsfall seien ernüchternd. Sie führten
nicht zu einer rationaleren Nutzung des Gesundheitssystems, dafür aber zu einer
gewissen Benachteiligung der sozial schwachen gesellschaftlichen Gruppen. Vor
allem ärmere und ältere Personen ließen sich eventuell dadurch vom Arztbesuch
abhalten. Eine Steuerungswirkung mit begrenzter Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen
könne nur bei entsprechender Höhe der Selbstbeteiligung eintreten.
Dadurch werde gerade der ohnehin hilfsbedürftige Kranke noch zusätzlich
belastet.

Mehr Krankenhauspersonal für Hygiene
Die Krankenhausträger werden aufgefordert, die personelle Ausstattung der Kliniken
im ärztlichen und im pflegerischen Bereich wieder so weit nach oben anzupassen,
dass hygienisch korrektes Arbeiten in allen Bereichen der Kliniken eingehalten
werden kann.

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