Skip to main content

Mehr Medizinstudienplätze, sektorübergreifende Qualitätssicherung und Weiterbildungsordnung

Fürth, 17. Oktober 2010

Mit einer Vielzahl an Beschlüssen zur Gesundheits- und Berufspolitik, dem
Finanzbericht und Änderungsbeschlüssen zur Weiterbildungsordnung ging
der zweite Tag der Arbeitssitzung des 69. Bayerischen Ärztetags in Fürth
zu Ende.

Der Ärztetag forderte die Bayerische Staatsregierung auf, die Anzahl der
Medizinstudienplätze für den Doppel-Abiturjahrgang 2010/2011 sehr deutlich
zu erhöhen. In vielen anderen Studiengängen werde die Zahl der Studienplätze
erhöht hingegen im Bereich Medizin soll die Anzahl der Studienplätze
allerdings gleich bleiben. Das würde die ärztliche Nachwuchssituation
noch weiter verschärfen.

Das Ärzteparlament beschloss, sich um die Einrichtung der Koordinierungsstelle
für die künftige Landesarbeitsgemeinschaft zur sektorübergreifenden
Qualitätssicherung bei der Bayerischen Landesärztekammer
(BLÄK) zu bewerben. Außerdem soll die in den Richtlinien des Gemeinsamen
Bundesausschusses (G-BA) vorgesehene Möglichkeit, einen unparteiischen
Vorsitzenden zu etablieren, wahrgenommen werden. Die BLÄK
sei als ausgewogene und übergeordnete Kraft in der Lage, die generell
von allen Seiten begrüßte sektorübergreifende Qualitätssicherung gemeinsam
weiter zu entwickeln. In einem weiteren Beschluss bekräftigten die
Delegierten ihren Willen, bei der Umsetzung der sektorübergreifenden
Qualitätssicherung eng und umfassend mit der Kassenärztlichen Vereinigung
Bayerns (KVB) zusammenzuarbeiten. „Die Interessen der angestellten
und der niedergelassenen Ärzte müssen gebündelt werden“, so die
Resolution.

Die Delegierten fordern die Einführung einer Positivliste für verordnungsfähige
Arzneimittel. Der deutsche Arzneimittelmarkt sei völlig unübersichtlich
und nicht mehr zu überschauen. Die Preise für Arzneimittel seien in
Deutschland die höchsten in Europa. Geheime Rabattverträge mit den
Krankenkassen würden eine rationale und wirtschaftliche Arzneiverordnung
erschweren. Eine Positivliste würde diese Situation verbessern.

Die Krankenhausträger wurden aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass
im Management der Krankenhäuser auch Ärztinnen und Ärzte vertreten
sind. Eine Krankenhausleitung ohne spezifisch ärztliche Kompetenz führe
zu einer verzerrten Wahrnehmung des Kerngeschäftes und lässt damit
wesentliche Bedürfnisse der Patienten außer Acht.

Weitere Beschlüsse betrafen den Rechnungsabschluss 2009 und den
Haushaltsplan 2011, die einstimmig angenommen wurden.

Die Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns wurde in einigen Punkten
geändert und damit eine Anpassung an die (Muster-)Weiterbildungsordnung
hergestellt. Inhaltlich war die Etablierung der Allgemeinmedizin wieder
als eigenständiges Fach sicherlich der wesentliche Punkt. Weiterhin
wurden die Voraussetzungen zum Führen der Bezeichnung „Bade- oder
Kurarzt“ aktualisiert und die Qualifikation zum „Notarzt“ dereguliert.

Gesamter Artikel als PDF