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BÄK: Patientensicherheit darf nicht ökonomischen Erwägungen untergeordnet werden

Berlin, 13.01.2017 – „Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Europäische Kommission patientenschützende Regeln der Mitgliedsstaaten aufgrund von ökonomischen Erwägungen  einer erneuten Verhältnismäßigkeitsprüfung unterziehen will. Ein solches Vorgehen kann wichtige Maßnahmen zum Schutz der Patienten erheblich verzögern. Wenn die Europäische Kommission dies in Kauf nimmt, ordnet sie die Patientensicherheit den Marktinteressen unter.“ So kommentiert Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), das am 10. Januar 2017 veröffentlichte sogenannte Dienstleistungspaket. Unter anderem fordert die Europäische Kommission darin die Prüfung der „Verhältnismäßigkeit“ von Berufsregeln. Diese will sie auch für Regelungen durchsetzen, die dem Patientenschutz dienen. In Deutschland ist die sorgfältige Verhältnismäßigkeitsprüfung durch Bundes- und Landesregierungen sowie Berufskammern geübte Praxis. Hierzu verpflichten das Grundgesetz und die Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts.

„Mit ihrem Vorschlag suggeriert die Europäische Kommission, dass bestehende Berufsregeln grenzüberschreitende Tätigkeit verhindern. Dabei ist das Gegenteil der Fall, wie die hohe Zahl von Ärztinnen und Ärzten beweist, die bereits heute in einem anderen EU-Mitgliedstaat arbeiten“, so Montgomery. Der BÄK-Präsident fordert den europäischen Gesetzgeber auf, dieser überflüssigen Gesetzgebung eine Absage zu erteilen. Sie Pressemitteilung der Bundesärztekammer.

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